Ehe- und Erbrecht
Leben Sie alleine oder in einer Partnerschaft? Haben Sie Kinder? Wir beraten Sie umfassend im Ehe- und Erbrecht, damit für Ihr/e Partner/in und/oder Ihre Nachkommen eine geregelte Zukunft geplant ist. Wir erstellen Ihnen gerne Ihren Ehe-, Konkubinats- oder Partnervertrag, Ihren Erbvertrag oder den Entwurf für Ihr Testament. Als Willensvollstrecker regeln wir sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrem Nachlass.
- Ausarbeitung von Ehe- und Konkubinatsverträgen
- Erstellen von Testamenten und Erbverträgen
- Funktion als Willensvollstrecker
Ihr Nutzen und Vorteil:
- Kompetente Beratung im Ehe- und Erbrecht
- Aufzeigen rechtlicher Ausgestaltungsmöglichkeiten von Verträgen
- Optimierung von Steuersparmöglichkeiten
